Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern, auch wenn die Auszahlung als STILLSEGLER-Einkaufsgutschein erfolgt. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,00 pro Jahr steuerfrei beziehen; d. h.: Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 18.250,00 (bei 4 %) bzw. EUR 24.333,00 (bei 3 %) müssen Sie die Zinseinkünfte daraus nicht versteuern. Auch STILLSEGLER führt von Ihren Zinsen keine KEST (Kapitalertragsteuer) ab. Das dürfen/müssen nur Banken.
Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,00 hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dazu gibt es in Österreich eine komplizierte Einschleifregelung: Nur das Doppelte des EUR 730,00 pro Jahr übersteigenden Betrages ist voll steuerpflichtig.
Beispiel: Ihr Gewinn beträgt EUR 1.200,00. Davon werden die steuerfreien EUR 730,00 abgezogen = EUR 470,00. Das Doppelte davon ist EUR 940,00. Um diese EUR 940,00 erhöht sich Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Ab zusätzlichen Einkünften von EUR 1.410,00 ist der Betrag voll zu versteuern.